Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49292
OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19 (https://dejure.org/2019,49292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19 (https://dejure.org/2019,49292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19 (https://dejure.org/2019,49292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,49292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Absehen von der Unterbrechung von Freiheitsstrafen; gesonderter Beschlusses über die Aussetzung der vorab zu verbüßenden Freiheitsstrafe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454b; StGB § 57 ; BtmG § 35
    Absehen von der Unterbrechung von Freiheitsstrafen; gesonderter Beschlusses über die Aussetzung der vorab zu verbüßenden Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesonderter Beschluss über die Aussetzung der vorab zu verbüßenden Freiheitsstrafe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19
    War dagegen von mehreren Freiheitsstrafen eine nicht nach § 35 BtMG zurückstellungsfähig, wurde nach herrschender Auffassung § 35 BtMG durch § 454b StPO gesperrt (Zurückstellungshindernis nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG), bis entweder alle Strafen vollstreckt waren oder eine einheitliche Entscheidung nach § 57 StGB getroffen wurde (vgl. BGH, NJW 2010, 3314; BeckOK StPO/Coen, 34. Ed. 1.7.2019, StPO § 454b Rn. 8.1, m.w.N.).
  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19
    Soweit sich die Strafvollstreckungskammer in dem Beschluss vom 08.08.2019 auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 bezieht (BGH, Beschl. v. 04.08.2010, Az. 5 AR (VS) 23/10), ist hierzu festzustellen, dass diese Entscheidung sich noch auf die alte Rechtslage bezieht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht